AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermietung nicht ohne sachliche und rechtliche Regelung. Erst eine von Ihnen als Gast vorgenommene Annahme unseres Angebotes und die von uns darauf folgende Übergabe der Räumlichkeiten begründet den Beherbergungsvertrag.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit "Gästehaus Tyras Inn“ abschließt.
2. Verträge können mündlich, telefonisch, per Fax, per Email oder schriftlich angeboten werden. Verträge kommen zwischen den Vertragspartnern erst dann verbindlich zu Stande, wenn dies von der Pension bestätigt wurde und die auf der Bestätigung evtl. ausgewiesene Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist bezahlt wurde.
3. Am Anreisetag steht Ihnen Ihr reserviertes Zimmer bzw. die Ferienwohnung in der Regel ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
4. Am Abreisetag sollte das Zimmer bis 10 Uhr gezogen sein, um uns Gelegenheit zu geben es für den folgenden Gast wieder herzurichten.
5. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit uns.
§ 2 Zahlungsbedingungen
1. Mit Buchungsbestätigung sind 40% des Rechnungsbetrags sofort fällig, 60 % bis 14 Tage vor Antritt. Nach Absprache kann der Rechnugsbetrag bei Anreise, vor Bezug der Ferienwohnung/ des Zimmers, bar bezahlt werden (evtl. abzüglich einer geleisteten Anzahlung).
§ 3 Preise
1. Die auf unserer Homepage und in unseren ausgelegten Infomappen angegebene Preisliste entspricht dem aktuellen Stand. Letztendlich maßgebend ist in jedem Fall der mit uns vereinbarte und bestätigte Preis.
2. Im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher, alle Nebenkosten und eine wöchentliche Zwischenreinigung.
§ 4 Stornobedingungen
1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Stornierung wie folgt möglich:
Bis 60 Tage vor Anreisedatum - gebührenfrei
Bis 30 Tage vor Anreise - 50% des Gesamtpreises
Unter 14 Tage vor Anreise - 100% des Gesamtpreises
2. Wir als Gastgeber werden bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei anderweitiger Vergabe des Zimmers hat der verhinderte Gast nur evtl. Differenzen aus dem Vertragsverhältnis zu Zahlen.
§ 5 Umgang mit den gemieteten Räumlichkeiten und Haftung
1. Der mietende Gast verpflichtet sich, alle ihm zur Verfüung gestellten Räumlichkeiten, Außenanlangen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Sollte doch mal ein Schaden entstehen, hat der mietende Gast dies den Betreibern des Gsätehauses "Tytas Inn" unverzüglich mitzuteilen. Für einen von dem mietenden Gast verursachten Schaden auf dem Vertragsgrundstück oder einem anderen dem Gästehaus „Tyras Inn“ anderweitig zugefügten Schaden haftet der Gast für die Beseitigung bzw. kommt für die Kosten der Beseitigung in vollem Umfang auf.
2. Bei Auszug sind die Räumlichkeiten vom Gast aufgeräumt zu hinterlassen: Geschirr und sonstige Küchenutensilien sind abgewaschen und abgetrocknet in die Schränke zurück zu stellen. Geschirrspüler, Kühlschrank und Backöfen/ Mikrowelle sind auszuräumen. Eventuell übrig gebliebene Lebensmittel sind mitzunehmen oder zu entsorgen. Aschenbecher sind zu leeren. Der Müll ist in den Müllbehältern in der Wohnung bzw. im Zimmer zu entsorgen, volle Mülltüten und Altglas sind sortiert in den Müllbehältern auf dem Grundstück des Gästehauses zu entsorgen.
Im Falle, das die gemieteten Räumlichkeiten vom Gast nicht wie oben beschrieben hinterlassen werden, hat der Gast für die Mehrkosten der Reingiung aufzukommen.
3. Das Gästehaus "Tyras Inn" haftet nicht für in der Pension verlorenes Bargeld, Wertsachen etc..
§ 6 Haftung Internet- Zugang
Auf Wunsch wird dem Gast ein Zugangskennwort für das Internet ausgehändigt. Dieser Zugang wird ausschließlich von dem Gast verwendet. Mit Entgegennahme des Zugangscodes versichert der Gast, keine kostenpflichtigen Dienste aus dem Internet in Anspruch zu nehmen. Für eventuelle Ansprüche aus kostenpflichtigen Internet- Diensten, die während des Aufenthalts des Gastes auftreten, übernimmt der Gast die Haftung und hat diese zu tragen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist 27777 Ganderkesee.
2. Gerichtsstand ist Delmenhorst.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte. Anstelle einer unwirksamen Regelung tritt eine, ihrem Sinne nach möglichst nahe kommende wirksame Regelung.
4. Diese AGB treten am 01.09.2013 in Kraft
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